Blowerdoor / AGB


AGB-  Geltungsbereich für BlowerDoor Messungen

 

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen zum Leistungsangebot  BlowerDoor Messung,  zwischen dem Auftraggeber (AG) und

Auftragnehmer (AN) Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter  oder deren Vertreter, Ginsterweg 20, 75378 Bad Liebenzell - auch namentlich genannt Stefan Klaus Ritter, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz und Bausanierung (EIPOS).

 

Leistungsbeschreibung/ Leistungsumfang

BlowerDoor Messung beinhaltet eine computergesteuerte BlowerDoor Differenzdruck-Untersuchung nach DIN EN 13829, Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle mittels BlowerDoor-Test nach

den einzuhaltenden Forderungen in Regelwerken und Stand der Technik (EnEV, DIN 4108-7, DIN

EN 13829, Prüfeinrichtung entspricht der ISO 9972) des im Angebot angegebene Objekt / Wohneinheit / Gebäude. Die Berechnung des Nettovolumens ist gesondert zu beauftragen, sofern keine Daten vorgelegt werden. Bezüglich der Nettoberechnung erfolgt unsererseits lediglich eine Kostenschätzung, Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

 

 

 

Pflichten der Auftraggeber/in

Ist der AG nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er den AN unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren. Jedoch ist dieser nur 72 Std. vorher kostenlos. Sollte höhere Gewalt vorliegen (Krankheit, Unfall oder widrige Wetterbedingungen) wird ein neuer Termin kostenlos vereinbart. Zur Durchführung der BlowerDoor Messung benötigt der Unterzeichner/Prüfer vom Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter  und beauftragte Personen ein Zutrittsrecht auf das Grundstück und die zu messenden Gebäuden/Einheiten des Kunden. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass 230 V Lichtstrom für die Messung zur Verfügung gestellt  wird, sowie eine Zustimmung der Grundstücksnachbarn zum Betreten von deren Grundstücken vorliegt, falls dies zur Durchführung der BlowerDoor Messung notwendig ist. Zur Sicherung des Zutrittsrechts, sowie die Zugänglichkeit zu den Örtlichkeiten, hat der Kunde die mit „Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter “ vereinbarten Termine wahrzunehmen oder eine „Vertretung „ zu stellen.

 

 

Vor Durchführung der BlowerDoor Messung sind vom Auftraggeber ggf. Pläne oder Unterlagen über das zu messende Objekt auszuhändigen. Der Auftraggeber hat das Recht, die für den Auftrag notwendigen Bezugsgrößen ( Flächen und Volumina) eigenständig zu ermitteln. Sofern die Volumina und die Flächen gemäß des Auftrages fehlen, nicht korrekt oder unvollständig sind, wird Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter  den Aufwand zu Herstellung einer korrekten Messung ( Lasermessung ) dem Kunden wie in Pos. 5 Zeile 2 des Auftragsrechnungsverfahren zusätzlich in Rechnung stellen.

 

Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei Nichteinhaltung der Pflichten dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen , wodurch die Untersuchung nicht ausgeführt werden kann, erstattet der Kunde dem AG 80% von 100% der vereinbarten BlowerDoor Messung, zuzüglich Nebenkosten. Wird eine BlowerDoor weniger als 48 Std. vor Termin abgesagt, behält sich der AN vor dem AG eventuell anfallende nutzlose Aufwendungen mit 80% von 100%  aufgrund einer solchen schuldhaft versäumten Terminabsage oder Unterbrechung in Rechnung zu stellen.

 

Vor Ort Termin:

Bei notwendigen Abdichtungsarbeiten oder flankierende Sicherungsmaßnahmen, sowie Ermittlung der Raumgeometrie per Lasermessung  zzgl. 65 Euro netto je Stunde. Die durch BlowerDoor ermittelten Einsparmöglichkeiten sind Empfehlungen, es kann keine Garantie gegeben werden, alle vorhandenen Leckagen festzustellen. Selbstverständlich vermittelt der Unterzeichner dem Auftraggeber alle Ihm bekannten relevanten Details, welche die Dichtigkeit der Gebäudehülle vor Ort betreffen.

 

Angebotspreis, Zahlungen:

Es gelten die im Auftragsrechnungsverfahren unter den jeweiligen vereinbarten Positionen festgesetzten Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Unterzeichner (Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter) mit Übersendung/Erhalt des Berichtes wird die Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge jeweils 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Skonto-Abzug fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Sollte die Messung nicht prüffähig erfolgt sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer eine erfolgreiche kostenfreie Nachbesserung durch erneute Messungen  durchzuführen.

 

Geheimhaltung

Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter  und die Beauftragten verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller während der Ausführung bekannt werdenden Schäden, Mängel oder sonstige Erkenntnisse. Die aktuellen Vorschriften des geltenden Datenschutzrechts sind in Anlehnung gebracht.

 

Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter  oder dem AN gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Streitwert ist in Höhe der Rechnung anzusetzen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Falls dem Auftraggeber nach dieser Vorschrift Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen, verjähren diese nach drei Jahren, soweit die Verjährung gesetzlich nicht zwingend abweichend vorgeschrieben ist. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welches das Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche auslösende Ereignis fällt. Der Auftragnehmer übernimmt keine selbstständigen Garantien im Rahmen des Vertrages. Es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet (z.B.: vertragliche Nachkontrolle). Gleiches gilt für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

Alle Inhalte, Abbildungen und Links in der Broschüre sind als Hinweise und Empfehlungen zu verstehen. Rechtliche Ansprüche auf Vollständigkeit und/ oder Richtigkeit können hieraus nicht geltend gemacht werden. Eine Verwendung der Leistung als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahme im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten mit Dritten wird ausgeschlossen, dies bedarf einer schriftlichen Beauftragung für ein Gutachten. Im Falle von weiteren Sach- oder Rechtsmängeln kann der Nutzer die sich aus §634 BGB ergebenden Rechte geltend machen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Mängelbeseitigung in erster Linie durch Nacherfüllung erfolgen soll. Hierzu verpflichtet sich der AN festgestellte und von ihr zu vertretende Mängel kostenlos und unverzüglich zu beseitigen. Die Pflicht zur Nacherfüllung gilt nicht für Mängel, die vom AN oder nicht von AN beauftragten Dritten verursacht worden sind. Sie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die wegen von nicht vertretender fehlender oder unrichtiger Unterlagen aufgetreten sind und als solche nicht erkennbar waren.

 

Allgemeines

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der BlowerDoor Messung. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Untersuchung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Alle Schätzungen basierend auf der Kenntnis von Heute und zählen zu den allgemeinen Erfahrungswerten und sind somit lediglich mögliche Schätzwerte ohne Gewähr. Für weiterführende Energieeinsparungsmöglichkeiten zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen sind zusätzliche detaillierte Untersuchungen (z.B.: Gebäudethermografie von Außen), weitere Spezialisten (z.B.: Energieberater) und ggf. Fachbetriebe durch den Auftraggeber gesondert zu beauftragen, diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages;

 

Alle Angebote sind nicht länger als 2 Monate nach Vertragsdatum gültig, es sei denn, dieses wurde schriftlich vereinbart. Sollte der Auftraggeber die Gerätschaften durch jegliche Art und Weise beschädigen, ist der Schaden nicht durch eine Versicherung des Auftragnehmers gedeckt. Somit haftet der Auftraggeber für Schäden an den Gerätschaften persönlich, welche nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten sind. Gleichzeitig garantiert der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, welche dem Auftraggeber entstehen könnten, durch eine Vermögenshaftpflicht abzusichern.

 

 

Die Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen nach Möglichkeit durch im wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Erfolg ihnen gleichkommende zu ersetzen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen einer kurzen Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Calw/Bad Liebenzell, oder ortsansässiges Gericht des Standort Partners.


BlowerDoor Test für Nordrhein-Westfalen


 

Nordrhein-Westfalen

BlowerDoor Test Rheinland
BlowerDoor Test Bergisches Land
BlowerDoor Test Eifel
BlowerDoor Test Region Aachen
BlowerDoor Test Niederrhein
BlowerDoor Test Rheinschiene
BlowerDoor Test Region Köln/Bonn
BlowerDoor Test Westfalen
BlowerDoor Test Münsterland
BlowerDoor Test Minden-Ravensberg
BlowerDoor Test Hochstift Paderborn
BlowerDoor Test Sauerland
BlowerDoor Test Siegerland
BlowerDoor Test Tecklenburger Land
BlowerDoor Test Lippe
BlowerDoor Test Lipper Land,
BlowerDoor Test das Ruhrgebiet,
BlowerDoor Test Rheinland u. Westfalen
BlowerDoor Test Ostwestfalen-Lippe